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Polizeiaufschaltung: wenn jede Sekunde zählt

Die direkte Aufschaltung der Gefahrenmeldeanlage (GMA) (hier: Überfall- und Einbruchmeldeanlage bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren) zur Polizei spart im Ernstfall wertvolle Zeit und leitet Maßnahmen ein, die Menschenleben, Gebäude und Sachwerte zuverlässig schützen.

Was ist eine Polizeiaufschaltung?

Nahaufnahme eines Polizeiautos

Die Polizeiaufschaltung verbindet Ihre Gefahrenmeldeanlagen (GMA) über eine Alarmempfangsstelle mit der Polizei. Löst die GMA einen Alarm aus, wird die Polizei direkt und automatisch informiert. Eine manuelle Alarmierung durch den Betreiber ist nicht notwendig.

Ihre Vorteile mit einer Polizeiaufschaltung von Bosch

Wir sind Ihr starker, zuverlässiger und kompetenter Partner in Sachen Alarmübertragung mit über 20 Jahren Erfahrung im Leitstellenverbund. Mehr als 85.000 aufgeschaltete Objekte, über 50 Millionen bearbeitete Meldungen pro Jahr, unsere zukunftsfähige, hochmoderne Technik und 24/7-Verfügbarkeit stehen für sich. Mit einer Polizeiaufschaltung von Bosch profitieren Sie von hochverfügbaren und normativ geregelten Systemen, von sicheren, redundanten Übertragungswegen und von einer schnelleren Alarmierung im Ernstfall.

Unser hauseigenes Bosch Sicherheitsnetzwerk (BoSiNet) bietet dabei genau das, was Sie brauchen:

Exklusives, geschlossenes Netzwerk

mit End-to-end-Verbindung zwischen Ihnen, uns und der Feuerwehr

Geprüfter, hoher Sicherheitsstandard

mit anerkannter VdS-Zertifizierung

Ausgezeichnete Verfügbarkeitsquote

von mind. 99,7 % bei z. B. DSL-Verbindungen

Die Einsatzbereiche einer Polizeiaufschaltung von Bosch

Die Polizeiaufschaltung für eine Gefahrenmeldeanlage kommt in Gebäuden zum Einsatz, bei denen sie behördlich oder aus Versicherungsgründen vorgeschrieben ist. Eine freiwillige Aufschaltung ist ebenfalls möglich.

Eine Aufschaltung zur Polizei erfolgt gemäß der Bundeseinheitlichen Richtlinie für Überfall/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) (ÜEA-Richtlinie).

Typische Einsatzbereiche sind deshalb Gebäude mit einem hohen Schutzbedarf und in denen es im Gefahrenfall auf jede Minute ankommt. Dazu zählen beispielsweise Banken, Industrie, öffentliche Gebäude und Gebäude der systemrelevanten Infrastruktur.

Was kostet eine Polizeiaufschaltung?

Die Kosten der Aufschaltung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. den Vorgaben der zuständigen Polizei. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie, bei dem wir diese Faktoren berücksichtigen.

Individuelles Angebot und erste Preisinformation

Nutzen Sie unsere Formulare, um schnell und einfach ein erstes persönliches Angebot oder eine unverbindliche Preisinformation anzufordern:

Sie möchten lieber persönlich mit uns sprechen? Rufen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Sie individuell zu beraten! +49(89)2500-62005

Welche Richtlinien erfüllt eine Polizeiaufschaltung von Bosch?

Wir setzen unsere gesamte Fachkompetenz und langjährige Erfahrung dafür ein, dass Ihre Technik stets zuverlässig funktioniert. Die Bosch Sicherheitssysteme GmbH ist nach DIN 16763 zertifiziert und darf Gefahrenmeldeanlagen planen, errichten und instandhalten. Die Übertragungseinrichtung entspricht der EN 54 und ist zusätzlich VdS anerkannt. Auch das exklusive Bosch Sicherheitsnetzwerk (BoSiNet) ist zertifiziert. Die nach der Richtlinie DIN EN 50136 genutzten Übertragungswege sorgen in der Redundanz für unterbrechungsfreie Weiterleitung an den Leitstellenverbund. Und der Bosch Leitstellenverbund ist nach DIN EN 50518 zertifiziert.

Mehr zum Bosch Leitstellenverbund

Sie möchten Ihren Schutz erhöhen? Wir unterstützen Sie mit einer Aufschaltung auf die Bosch-Leitstelle. Selbst wenn Ihre Gefahrenmeldeanlage nicht direkt bei der Polizei aufgeschaltet wird, bietet unser Bosch-Leitstellenverbund eine zuverlässige Alarmübertragung und -bearbeitung der eingehenden Meldungen. Alle Vorteile sowie weitere Informationen zu Prozessen und Sicherheitsstandards erhalten Sie bei uns hier: Bosch-Leitstellenverbund

FAQs | Technik und Alarmübertragung

Was ist eine Gefahrenmeldeanlage?

Eine Gefahrenmeldeanlage ist nach DIN VDE 0833 eine Fernmeldeanlage zum zuverlässigen Melden von Gefahren für Personen, Sachen oder die Umwelt. Als Gefahrenmeldeanlagen im Sinne der Norm werden Alarmübertragungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Notfall- und Gefahrenreaktionssysteme bezeichnet.

Eine Alarmübertragungsanlage ist ein Teil einer Gefahrenmeldeanlage, die zur Übertragung von Informationen zwischen einer oder mehreren Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen dient (DIN VDE 0833).

Die Gefahrenmeldeanlage ist in der Regel mit einer Alarmempfangsstelle (oder Bosch Notruf- und Serviceleitstelle) verbunden, die im Falle eines Alarms sofortige Maßnahmen ergreift, wie z.B. das Benachrichtigen von Sicherheitsdiensten oder die Einschaltung von Polizei/Feuerwehr.

Was ist eine Übertragungseinrichtung?

Eine Übertragungseinrichtung (ÜE), auch Übertragungseinheit genannt (veraltete Begriffe: Übertragungsgerät, Wählgerät), dient zum Absetzen eines Fernalarms bei Gefahrenmeldeanlagen wie Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen. Betreiber beantragen die ÜE bei Ihrem Vertragspartner (Konzessionär/ Provider/Gestattungsnehmer) und schließen dazu einen Mietvertrag ab.

Was sind Alarmübertragungswege?

Der (Alarm-)Übertragungsweg ist das Bindeglied zwischen der Übertragungseinrichtung und der hilfeleistenden Stelle (Alarmempfangsstelle). Dieser setzt sich aus dem Erst-Alarmübertragungsweg und dem Ersatz-Alarmübertragungsweg zusammen. Für den Erst-Übertragungsweg stehen unterschiedliche Technologien, wie beispielsweise DSL, Funk (4G/5G) und Glasfaser zur Verfügung. Bosch benutzt zur Alarmübertragung das „Bosch Sicherheitsnetzwerk“ (BoSiNet). Dies ist ein exklusives, privates, geschlossenes und VdS-zugelassenes Netzwerk, das über statische IP-Adressen ohne Zugang zum Internet verfügt.

Für den Ersatz-Übertragungsweg nutzen wir unsere Protection Plus SIM-Karte. Diese gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit und optimale Roaming-Abdeckung.

Was ist eine Clearingstelle (Alarmempfangsstelle)?

Eine Clearingstelle, auch AES (Alarmempfangsstelle) oder allgemein Alarmprovider genannt, ist eine zentrale Stelle, die Alarm- und Störmeldungen von sicherheitsrelevanten Anlagen empfängt, auswertet und weiterverarbeitet. Die Bosch Notruf- und Serviceleitstellen fungieren als Clearingstellen. Sie empfangen Meldungen bei Feuer, Einbruch oder technischen Störungen über gesicherte Übertragungswege, prüfen sie automatisiert und/oder manuell und leiten sie innerhalb von Sekunden an die zuständigen Stellen weiter – z. B. an Behörden wie Feuerwehr oder Polizei.

Die Clearingstelle fungiert auch als Rückfallebene sollte die Meldung mal nicht weitergeleitet und bearbeitet werden. Bosch betreibt eine AES mit hohen Sicherheitsstandards, z. B. mit georedundanten Standorten, die mehr als 200 km voneinander entfernt liegen, um maximale Ausfallsicherheit zu gewährleisten.

Was ist eine Notruf- und Serviceleitstelle?

Eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) nimmt Meldungen entgegen, bearbeitet sie und koordiniert Maßnahmen. Sie ist zentral im Notfallmanagement. Die Bosch Notruf- und Serviceleitstelle empfängt rund um die Uhr Alarme und Störungen, analysiert diese und setzt die im Maßnahmenplan festgelegten Schritte um.

Warum benötigen wir für die Aufschaltung Informationen zum Hausanschluss?

Ein Hausanschluss ist der Teil der Infrastruktur, der ein Gebäude mit den Versorgungsnetzen für verschiedene Dienstleistungen verbindet. Um eine Aufschaltung vorbereiten zu können, ist es wichtig zu wissen, wie das aufzuschaltende Objekt „erschlossen“ ist. Hierunter fällt die Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten, insbesondere Internet- und Telefonanschlüssen, in einem bestimmten Gebiet oder für ein bestimmtes Grundstück. Wenn ein Gebiet als "erschlossen" bezeichnet wird, bedeutet dies, dass die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, um Telekommunikationsdienste anzubieten. Bosch arbeitet hier mit der Telekom AG zusammen. Siehe auch Alarmübertragungswege.

Warum wird die Signalstärke am Ort der geplanten Übertragungseinrichtung benötigt?

Für eine optimale Übertragung bei einer Funkübertragungsstrecke wird eine ausreichende Signalstärke benötigt. Eine Funkpegelmessung vor Ort kann durchgeführt werden.

Welche bauseitigen Leistungen müssen für eine Aufschaltung erledigt sein (Kabelschema)?

Um eine Aufschaltung gewährleisten zu können, müssen durch den Betreiber bauseitige Leistungen erbracht werden. Weitere Informationen dazu können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

FAQs | Aufschaltung zur Behörde oder zur Bosch Leitstelle

Was ist die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie)?

Die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das die Anforderungen an Sicherheitssysteme festlegt, die direkt mit Polizeidienststellen verbunden sind. Ihr Hauptziel ist es, eine zuverlässige und schnelle Alarmübermittlung bei Überfällen, Einbrüchen oder anderen Notfällen zu gewährleisten, während gleichzeitig die Anzahl von Falschalarmen minimiert werden soll. Dies entlastet die Polizei und sichert deren effizienten Einsatz. Die Richtlinie richtet sich sowohl an die Betreiber solcher Anlagen (z.B. Unternehmen mit hohem Sicherheitsbedarf) als auch an die Errichterfirmen, die diese Systeme planen, installieren und instandhalten. Sie definiert detaillierte technische und organisatorische Standards für alle Komponenten und Prozesse, von der Auswahl der Melder bis zur Instandhaltung. Eine ÜEA-konforme Anlage erfordert in der Regel die Zusammenarbeit mit qualifizierten und zertifizierten Errichtern, da ein direkter Polizeianschluss nur unter strengen Voraussetzungen und bei entsprechendem Schutzbedürfnis genehmigt wird. Die Richtlinie wird regelmäßig aktualisiert und ist eine wichtige Grundlage für effektive Sicherheitssysteme in Deutschland.

Was ist unter Anlage 13 der ÜEA-Richtlinie „Länderspezifische Zusatzbestimmungen” zu verstehen?

Die Anlage 13 der ÜEA-Richtlinie ermöglicht es den einzelnen Bundesländern, eigene landesspezifische Vorgaben und Verfahren für den Polizei-Anschluss festzulegen, während die grundlegenden technischen und inhaltlichen Anforderungen der Richtlinie bundesweit gelten. Sie ist die Brücke zwischen der bundeseinheitlichen Sicherheitsnorm und der föderalen Polizeistruktur Deutschlands.

Was ist ein Konzessionsnehmer/ÜEA-Provider?

Ein Konzessionsnehmer oder ÜEA-Provider ist ein Unternehmen, das auf Basis eines Vertrages bestimmte, hoheitliche Aufgaben einer öffentlichen Stelle übernimmt.

Im Zusammenhang mit der Alarmübertragung bedeutet das: Der öffentliche Auftraggeber (z. B. die Polizei) vergibt diese Dienstleistung an ein oder mehrere Unternehmen. Diese Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Alarmübertragungsanlage (AÜA) zu errichten, zu betreiben und instand zu halten.

Was wird unter „Alarmarten" zur Polizei verstanden?

Die „Alarmarten“ zur Polizei werden von dieser vorgegeben. Eine Gefahrenmeldeanlage erkennt ein Ereignis und gibt dieses an die Übertragungseinrichtung weiter. Die Meldung wird innerhalb von Sekunden 1:1 an die Behördenleitstelle übertragen. Zu den Alarmarten zählen polizeirelevante Meldungsarten wie z.B. Geiselnahme, Sabotage, Überfall, Einbruch, Amok (nach DIN VDE V 0827 NGRS) und Funküberfall. Außerdem wird immer automatisch ein Leitungsalarm (Alarmübertragungswege) zur Polizei übertragen. Eine Störung der Übertragungseinrichtung wird ebenfalls durch die Bosch NSL erfasst und gemäß Maßnahmenplan an die zu benachrichtigende Person übermittelt.

Was sind Kriterien / Meldungen?

Unter einem Kriterium oder einer Meldung wird ein Ereignis verstanden, das von einer Gefahrenmeldeanlage erkannt und je nach Bewertung an die Übertragungseinrichtung (ÜE) zur Weiterleitung an eine vordefinierte Stelle übermittelt wird. Eine ÜE ist auch in der Lage, Ereignisse (z. B. Netzstörungen) zu erfassen und weiterzuleiten.

Was ist eine differenzierte Alarmübertragung gemäß ÜEA-Richtlinie per VdS 2465 Protokoll / SecurIP?

Eine differenzierte Alarmübertragung bezeichnet die detaillierte Übermittlung von Alarmen, die nicht nur "Alarm!" melden, sondern spezifisch die Art des Ereignisses und den genauen Auslöseort (z.B. "Bewegungsmelder Büro 1" statt nur "Einbruchalarm") angeben. Diese Präzision ist ein Kernbestandteil der ÜEA-Richtlinie, die genau solche detaillierten Informationen für Anlagen mit direktem Polizei-Anschluss fordert. Dies ermöglicht der Polizei oder Notrufleitstelle eine schnellere, präzisere Einschätzung der Lage und eine effektivere Reaktion. Die Übertragung dieser differenzierten Alarme erfolgt über das VdS 2465 Protokoll / SercurIP. Dieses Protokoll ist ein hochgesichertes, standardisiertes und überwachtes Kommunikationsverfahren, entwickelt vom VdS. Es gewährleistet die Zuverlässigkeit, Manipulationssicherheit und Interoperabilität der Alarmübermittlung. Durch die Kombination von differenzierter Meldung und sicherem VdS 2465 Protokoll / SecurIP erfüllt die Anlage die hohen Anforderungen der ÜEA-Richtlinie für eine effiziente Falschalarmvermeidung und eine optimale Einsatzvorbereitung der Polizei.

Welche Meldungen kann ich auf die Bosch Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) aufschalten?

Die Bosch Notruf- und Serviceleitstelle ist für die Aufschaltung von Alarmen, Meldungen und Ereignissen z.B. aus der Gebäudeleittechnik und anderen Informationsquellen zuständig und ist Teil der Sicherungskette des Objektes. Um dem individuellen Schutzbedürfnis und/oder Anforderungen eines Dritten, z.B. Versicherungen etc. zu entsprechen, gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Sicherungsszenarien.

Beispiele für eine Aufschaltung zur Bosch Notruf- und Serviceleitstelle:

  • Benachrichtigungsoption bei einem Ereignis/Meldung
  • Einbruchalarm
  • Sabotagealarm
  • Störung der Gefahrenmeldeanlage
  • Störung der Lüftungsanlage
  • Störung der Energieversorgung

Siehe auch Notruf- und Serviceleitstelle.

In jedem Fall ist ein Maßnahmen-/Interventionsplan (siehe Maßnahmenplan) erforderlich, um zielgerichtet die erforderlichen und gewünschten Maßnahmen einzuleiten.

Was wird unter einem Maßnahmenplan verstanden?

In einem Maßnahmen- bzw. Interventionsplan legt der Betreiber fest, welche Maßnahmen bzw. Aktionen im Falle eines Ereignisses/einer Meldung durch die Bosch Notruf- und Serviceleitstelle zu ergreifen sind. Ferner werden die Ansprechpersonen auf Kundenseite festgelegt. Die 24h/7Tage besetzte Bosch Notruf- und Serviceleitstelle übernimmt im Alarmfall die Aufgabe, z. B. den Betreiber oder private Sicherheitsdienstleister zu kontaktieren.

Was wird unter den Benachrichtigungskontakten verstanden?

Unter den Benachrichtigungskontakten sind Personen oder ständig besetzte Stellen zu verstehen, die im Ereignisfall von der Bosch Notruf- und Serviceleitstelle zu kontaktieren sind. Dies wird im individuellen Maßnahmenplan des Betreibers festgelegt. Dieser muss sicherstellen, dass eine 24h/7Tage Erreichbarkeit gewährleistet ist. Weitere Erklärungen dazu finden Sie in der vorherigen Frage zum Maßnahmenplan.

Warum brauchen wir die Daten der Fachfirma oder des Errichters der Gefahrenmeldeanlage?

Die Fachfirma oder der Errichter ist ein Fachunternehmen, das für die Planung, Installation und Inbetriebnahme sowie ggf. die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen zuständig ist. Die Fachfirmen/Errichter müssen bestimmte Qualifikationen und Zertifizierungen besitzen, um sicherzustellen, dass sie die normativen und oder richtlinienrelevanten Anforderungen und Sicherheitsstandards einhalten. Zugelassene Errichter für Fachbetriebe für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit einer Aufschaltung zur Polizei sind in der Errichterliste ÜEMA der Polizei gelistet.

Der Konzessionsnehmer/Alarmprovider, im vorliegenden Fall Bosch, ist in vielen Fällen verpflichtet, mit Antragsstellung zur Aufschaltung der Gefahrenmeldeanlagen die Kontaktdaten und ggf. die Qualifikation des Errichters der Polizei mitzuteilen.

Was wird unter Instandhalter verstanden und warum ist diese Information so wichtig?

Ein Instandhalter ist ein spezialisiertes Fachunternehmen, das für die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen verantwortlich ist. Die Instandhaltung umfasst sowohl die regelmäßige Wartung als auch die Instandsetzung bei Störungen oder Schäden.

Instandhalter müssen über entsprechende Fachkenntnisse, Qualifikationen und Zulassungen verfügen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlage gemäß den gesetzlichen und normativen Vorgaben zu gewährleisten.

Die Angabe des Instandhalters ist wichtig, weil z. B. der Konzessionsnehmer oder Alarmprovider – in diesem Fall Bosch – behördlich verpflichtet ist, dessen Kontaktdaten und Qualifikationen zu erfassen und zu dokumentieren. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage.

Warum ist ein Instandhaltungsvertrag für eine Gefahrenmeldeanlage erforderlich?

Der Instandhaltungsvertrag dient der Sicherstellung der zuverlässigen Funktion der Gefahrenmeldeanlage und zur Dokumentation regelmäßiger Prüfungen gemäß der ÜEA-Richtlinie. Bei ÜEA ist durch den Betreiber ein Instandhaltungsvertrag nachzuweisen.

Durch die regelmäßige Wartung, Kalibrierung und Funktionsprüfung lassen sich Falschalarme minimieren, die ansonsten mit Kosten durch Einsatzfahrten, ggf. Bußgeldern bzw. Vertragsstrafen verbunden sein könnten. Wiederholte Falschalarme können behördliche Maßnahmen (z. B. vorübergehende oder dauerhafte Sperrung der Alarmweiterleitung) nach sich ziehen.

Was ist eine VdS-Zertifizierungsnummer (G-Nummer)?

Eine VdS-Zertifizierungsnummer, auch als G-Nummer bezeichnet, ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die einem Produkt zugewiesen wird, welches von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifiziert wurde. VdS ist eine akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle in Deutschland. Die Dienstleistungen umfassen Risikobeurteilungen, Prüfungen von Anlagen, Zertifizierungen von Produkten, Firmen und Fachkräften sowie ein breites Bildungsangebot.

Insgesamt ist die VdS-Zertifizierungsnummer ein wichtiges Merkmal für Produkte im Bereich Sicherheitstechnik, das sowohl Herstellern als auch Endverbrauchern hilft, qualitativ hochwertige und zuverlässige Lösungen zu identifizieren.

FAQs | Vertrag und zeitlicher Ablauf

Was wird unter Betreiber verstanden?

Der Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) ist die Person oder Organisation, die für den Betrieb und die Wirksamkeit der Anlage verantwortlich ist. Gemäß der Betreiberverantwortung ist der Betreiber dazu verpflichtet, die Anlage in einer ordnungsgemäßen Weise zu betreiben, zu warten und zu dokumentieren. Dies dient dem Zweck, die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.

Wie lange dauert in der Regel eine Aufschaltung von Angebotslegung bis zur Fertigstellung?

In der Regel dauert eine Aufschaltung von der Auftragsannahme bis zur Fertigstellung 8-12 Wochen. Die Bearbeitung des Vorgangs kann erst stattfinden, wenn alle Unterlagen wie im Angebot beschrieben vorliegen. Hierzu zählen auch die polizeispezifischen Unterlagen gemäß der ÜEA - Richtlinie wie z.B. :

  • Anlage 3 ÜEA
  • Angaben zum Anschlussbewerber (Betreiber)
  • Angaben zum überwachten Objekt (Verantwortlicher, Nutzer)
  • Angaben zum Fachbetrieb als Errichter der GMA
  • Art der Anlage (ÜMA/EMA/NGRS)
  • Detailierte technische Angaben zur GMA
  • Genutzte Übertragungsnetze
  • Projektierungsskizze

Falls eine Aufschaltung jedoch so schnell wie möglich erfolgen muss, wenden Sie sich bitte direkt an uns und holen Sie ein Angebot für eine beschleunigte Bereitstellung ein.

Was beinhaltet unser Angebot?

Unser Angebot beinhaltet standardmäßig die Montage und Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung einschließlich der Alarmübertragungswege zum Hilfeleister. Die Instandhaltung der Alarmübertragungsanlage ist ebenfalls im Mietvertrag inkludiert. Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Aufschaltung von Störmeldungen auf die Bosch Notruf- und Serviceleitstelle können ebenfalls angeboten werden. Der Konzessionsgeber erhebt in der Regel eine Gebühr, welche separat ausgewiesen ist. Die einzelnen Positionen entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.

Welche Stationen durchläuft Ihre Aufschaltung?

Um Ihre Aufschaltung realisieren zu können, muss diese die unterschiedlichsten Stationen durchlaufen. Je nach Ausführung und behördlichen Vorgaben sind unterschiedlichste Akteure zu beteiligen:

  1. Ihre Angebotsanfrage
  2. Prüfung der Angebotsunterlagen und Angebotslegung (Bosch)
  3. Kundenunterschrift inkl. aller benötigten Unterlagen/Informationen (Kunde)
  4. Behördliche Freigabe der Aufschaltung (Behörde)
  5. Auftragsbestätigung und Bereitstellung der Alarmübertragungswege (Bosch)
  6. Installation und Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung (Bosch)
  7. Behördenabnahme der Aufschaltung (Betreiber, GMA-Betreiber, Bosch)

Welche Unterlagen werden für eine Aufschaltung benötigt?

Neben den allgemeinen Vertragsunterlagen ist es wichtig, sich vorab bei der zuständigen Polizei zu erkundigen, welche Voraussetzungen für einen Anschluss erforderlich sind. Dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland, da die technischen Bedingungen für Gefahrenmeldeanlagen dort festgelegt werden. Informationen hierzu finden Sie in der jeweils gültigen ÜEA-Richtlinie der zuständigen Polizei.

Warum wird für unsere Tätigkeiten ein Ansprechpartner vor Ort benötigt?

Um unseren Technikern ungehinderten Zugang (z.B. zur Gefahrenmeldeanlage, Übertragungseinrichtung, Hausanschluss des Telekommunikationsanbieters etc.) zu gewährleisten, ist es wichtig, uns einen Ansprechpartner vor Ort zu benennen.

Was ist ein Wunschtermin?

Der Wunschtermin ist der Tag, an dem die Aufschaltung fertiggestellt sein soll. Fertiggestellt bedeutet, dass an diesem Tag die Übertragungseinrichtung übergeben wird und eine behördliche Abnahme möglich ist. Die Fertigstellung einer Aufschaltung kann in drei Phasen unterteilt werden:

  1. Technische Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung
  2. Abnahme der Übertragungseinrichtung durch den Kunden
  3. Polizeiabnahme mit der Behördenleitstelle

Die Phasen können bei Bedarf an einem oder mehreren Tagen durchgeführt werden. Eine ausreichende Vorlaufzeit ist einzuplanen und mit uns abzustimmen.

Was wird unter Installationsadresse verstanden?

Der Begriff "Installationsadresse" bezieht sich auf den spezifischen Standort, an dem die Aufschaltung eingerichtet wird.

Warum ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) wichtig?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Ländern. Sie dient der Identifikation im Geschäftsverkehr, der Umsatzsteuerbefreiung, dem Vorsteuerabzug und der Rechnungsstellung. In vielen Ländern ist die Angabe der USt-IdNr. auf Rechnungen und in der Buchhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Wer ist für mich zuständig bei Fragen zum Angebot?

Um Fragen zu Ihrem Angebot schnellstmöglich beantworten zu können, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter. Diesen finden Sie in Ihrem Angebot.

Wer ist für mich zuständig bei Fragen zur Montage?

Sie haben uns beauftragt und haben Fragen zum Montageablauf, bauseitigen Leistungen oder zur Terminabsprache? Den Kontakt für Ihren zuständigen Realisierungsmanager können Sie der Auftragsbestätigung entnehmen.

An wen wende ich mich bei einer bestehenden Aufschaltung (Bosch-Kunde)?

Sie sind bereits Kunde bei Bosch und haben Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag? Dann wenden Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer (Kontraktnummer) an: bestandsverwaltung.st-bt-magdeburg@de.bosch.com

Wie kann ich die Bosch Leitstellen erreichen?

Bitte halten Sie Ihre Meldernummer/Objektnummer und das Betreiberkennwort inklusive Passwort bereit:

Bosch Clearingstelle

  • Aufschaltungen zur Feuerwehr und Polizei
  • Rückfragen zu Ihrer bestehenden Aufschaltung, für Revisionsschaltungen und Abschaltung oder bei Änderungen in Ihrem Maßnahmenplan
  • cs.st@de.bosch.com
  • +49(89)250062 001

Bosch Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

  • Aufschaltung ohne direkte Behördenaufschaltung
  • Rückfragen zu Ihrer bestehenden Aufschaltung, zum Interventionspartner, für Revisionsschaltungen und Abschaltung oder bei Änderungen in Ihrem Maßnahmenplan
  • Nsl.st@de.bosch.com
  • +49(89)250062 010

Bosch Zentrale Serviceleitstelle (ZSL)

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