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Building Technologies

Anforderungen des GModG erfüllen und Förderungen sichern

Gebäudeautomation von Bosch sorgt für nachhaltige und energieeffiziente Gebäude

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29.07.2026 in Kraft.

Nachdem der Bundestag die Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen hatte, ist das GModG nun offiziell gültig.

Wir unterstützen Sie dabei, den daraus entstehenden Handlungsbedarf im Bereich Gebäudeautomation frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich, nachhaltig und zukunftssicher umzusetzen.

Neue Anforderungen an die Gebäudeautomation

Die Anforderungen an die Gebäudeautomation sind im neuen §56 geregelt. Jegliche Anforderungen sind erst bis zum 31.12.2029 zu erfüllen aber sollten unmittelbar beachtet werden – insbesondere bei Neubaumaßnahmen und Renovierungen. Denn es sind auch einige Vorgaben für Nichtwohn-Bestandsgebäude mit über 70 kW Nennleistung der Heizung/Kühlung zu beachten. Bei einer durchschnittlichen Heizlast von 50 – 100 W/qm betrifft das somit alle NWG mit mehr als ca. 1.000 qm!

Das IGT – Institut für Gebäudetechnologie hat auf der folgenden Webseite weiterführende Informationen veröffentlicht:

https://download.igt-institut.de/gmodg/

  • Eine Überblickspräsentation mit den elementaren Gesetzespassagen und Zusammenfassung der Anforderungen sowie Handlungsempfehlungen
  • Eine Arbeitsdatei zur Bestimmung des Automationsgrades gem. DIN/TS 18599-11 (nicht zu verwechseln mit dem Automatisierungsgrad gem. DIN V 18599-11 oder den GA-Effizienzklassen gem. ISO 52120)
  • Ein Platzhalterlink für ein Whitepaper (geplant für Mitte August)

In 6 Schritten zu Ihrer individuellen Effizienzlösung und Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden mit einem zentralen Förderprogramm, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern. Unsere Lösungen, einschließlich eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, unterstützen Sie dabei, Ihre Gebäude mit gesetzes- und richtlinienkonformen Gebäudeautomationssystemen auszustatten und gleichzeitig die Förderungen zu nutzen. Wir begleiten Sie über den gesamten Prozess der Wertschöpfung. Verlassen Sie sich auf über 40 Jahre Expertise bei der Planung und Umsetzung intelligenter, gesamtheitlicher und nachhaltiger Gebäudeautomationssysteme.

In 6 Schritten zur maximalen Förderung - Gebäudeautomation wird Pflicht nach GEG

 

Schritt 1 – Start up

  • Durchführen eines Erstgespräches
  • Gegenseitiges Kennenlernen und Vertrauen aufbauen als Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit
  • Einschätzen des Optimierungspotenzials
  • Abstimmen der gemeinsamen Zielsetzung . Ziele müssen definiert werden, um erreichbar und überprüfbar zu sein, spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein.

Schritt 2 – Potenzialanalyse

  • Die Potenzialanalyse erfolgt für unsere Kunden kostenneutral vor Ort, in der Regel durch eine Begehung der Anlagen gemeinsam mit dem Betreiber.
  • Oft nennen die Betreiber im Zuge der Begehung Problemstellen. Diese nehmen wir als Handlungsfelder mit auf.
  • Die Begehung dokumentieren wir mittels einer Fotodokumentation sowie Stichpunkten zu Optimierungspotentialen.
  • Im Nachgang erarbeiten wir einen Analysebericht mit den Handlungsfeldern und stellen den aktuellen Zustand sowie die ermittelten Optimierungsoptionen dar.

Schritt 3 – Kostenschätzung

Basierend auf dem Analysebericht erstellen wir eine Kostenschätzung für die Realisierung sowie ein Angebot für die Planungsleistung (LPH5).

Die Leistungen unserer Planung werden im Vorfeld vereinbart und vertraglich abgesichert.

Schritt 4 – Fördermittel beantragen

  • Beantragen der Fördermittel auf Basis der Kostenschätzung.
  • Die Beantragung der Förderung ist nur durch einen "Energieeffizienzexperten" (EEE) möglich. Sie beauftragen den EEE, welcher den Antrag bei der BAFA einreicht.
  • Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.

Schritt 5 – Planungsleistung beauftragen und durchführen

  • Der Kunde beauftragt die Durchführung der Planungsleistung.
  • Parallel zur Bearbeitung des Förderantrages seitens der Förderstelle, kann mit der Planung begonnen und die Ausführungsplanung erstellt werden.
  • HINWEIS: Auch die Planungsleistung wird mit 50% gefördert.

Schritt 6 – Realisierung

  • Nach Eingang des Förderbescheides, erfolgt die Beauftragung der Realisierungsphase durch den Kunden.
  • Realisieren des Projektes
  • Vorteil für unsere Kunden ist, dass bereits eine hochwertige Ausführungsplanung vorliegt. Die Schemata können aus der Ausführungsplanung übernommen und in die Montageplanung überführt werden. Funktionen sind bereits mit dem Kunden abgestimmt und dokumentiert.